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Versicherungen

Besonders im Urlaub sollten Sie auf Nummer Sicher gehen. Welche Versicherungen Sie für Ihr Mietfahrzeug wirklich brauchen, was sie bringen und wo wir bereits vorgesorgt haben, erfahren Sie hier. Damit Sie Ihre Reise ganz entspannt genießen können.

Die Haftpflichtversicherung

Deckt Sach- und Personenschäden an Dritten (alle Personen außerhalb des eigenen Fahrzeugs, d.h. nicht Fahrer und Mitfahrende). Wir garantieren für alle Anmietungen bis zum 31.10.08 eine Deckungssumme von mind. 1,6 Mio. Euro. Ab dem 1.11.08 garantieren wir für alle Anmietungen eine Haftpflichtdeckungssumme in Höhe von 7,5 Mio. €!

Der Vollkaskoschutz (CDW = Collision Damage Waiver)

Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Dritte und/oder den Mieter verursacht werden. Deckt nicht die folgenden Schäden, sofern sie nicht im Unfallzusammenhang entstehen: Schäden im Fahrzeuginnenraum (z.B. Beschädigung der Sitze), Schäden an Verdecken/Softtops (oftmals auch Dachschäden allgemein).Generell vom CDW-Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Schäden, die von einem nicht im Mietvertrag eingetragenen Fahrer verursacht werden sowie Schäden, die durch Fahruntauglichkeit des Fahrers oder durch grob fahrlässigen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verursacht werden.

Die Fahrzeug-Diebstahlversicherung (TP = Theft Protection)

Die für die Mietfahrzeuge abgeschlossene KFZ-Diebstahlversicherung bezieht sich ausschließlich auf den Diebstahl des Fahrzeuges und nicht auf die darin befindlichen Gegenstände.

Die Personeninsassenversicherung (PAI = Personal Accident Insurance)

In einigen Zielgebieten bieten wir eine Risikoversicherung, die Personenschäden an allen Insassen des Mietfahrzeuges versichert, an. Sinnvoll für Personen, die keine eigene Unfallversicherung haben. Die Deckungssummen variieren beim jeweiligen Vermieter.

Personenschutz- und Gepäckversicherung (CPP/PERSPRO = Carefree Personal Protection)

Diese freiwillige Versicherung deckt auch Personenschäden, wenn der Schaden durch einen anderen Fahrer verursacht wird, der Fahrerflucht begeht oder unterversichert ist. Über die zum Anmietzeitpunkt geltenden Deckungssummen bzw. Versicherungskonditionen im Allgemeinen informieren Sie sich bitte bei Übernahme an der Anmietstation.

Ab dem 01. April 2008 sind Schäden an Glas, Reifen und Unterboden inklusive.

Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz ist immer ein Polizeiprotokoll, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

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